Im Maklervertrag sind die Leistungen und Konditionen sowie Provisionsatz und Provisionsart zwischen Makler und Verkäufer festgelegt.
Auch zwischen Käufer und Makler entsteht ein Maklervertrag, wenn ein Exposé angefordert wird. In diesem wird ebenfalls der Provisionssatz bzw. das Erfolgshonorar festgelegt, wenn die Immobilie an den Interessenten vermittelt wird.
Bei digitalen Exposé-Prozessen ist per Gesetz die Textform vorgeschrieben. Die verwendete Software muss das leisten, um das Erfolgshonorar rechtlich abzusichern.